Nur vereidigte Übersetzungen sind amtliche Übersetzungen

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Wer für Amtsgänge oder gerichtliche Vorgänge Gerichtsurteile, Urkunden, Verträge, Zeugnisse, notarielle oder sonstige gerichtliche Dokumente übersetzen lassen muss, benötigt einen besonderen Übersetzungsservice: die beglaubigte bzw. vereidigte Übersetzung.  

 

Eine solche amtliche Übersetzung wird von einem beeidigten Übersetzer angefertigt und dient als Beweis, dass der Inhalt der Übersetzung dem des Originals entspricht.  Zur Beglaubigung einer Urkundenübersetzung ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, sie erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht.

 

Die Vereidigung als Übersetzer erfordert die Einhaltung behördlicher Bestimmungen, die von Land zu Land und in Deutschland sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.  Das Siegel eines amtlichen Übersetzers muss die Inschrift „Öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer“ sowie die Adresse des Übersetzers enthalten. Außerdem muss aus dem Siegel hervorgehen, für welche Sprache der Übersetzer gerichtlich zugelassen wurde.

 

Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer müssen bei  der Anfertigung der amtlichen Übersetzung bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Berufsverband der Übersetzer und Dolmetscher (BDÜ) hat diese Bestimmungen in  einem Leitfaden zusammengefasst, der auch für den Kunden aufschlussreich ist.

 

Wer eine amtliche Übersetzung benötigt, sollte genau angeben, wofür das übersetzte Dokument benötigt wird, damit es zweckmäßig einsetzbar ist. Der beeidigte Übersetzer muss in dem Zielland ansässig und zugelassen sein. Es genügt also nicht, beispielsweise einfach eine Übersetzung ins Spanische in Auftrag zu geben, ohne zu erwähnen, ob diese in Spanien oder Argentinien vorzulegen ist.

 

Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie Unterstützung bei diesem Vorhaben benötigen. Gern erklären wir Ihnen dann auch, wie mit dem Austausch der Original-Dokumente verfahren wird. Es ist also keineswegs erforderlich, einen Übersetzer vor Ort mit einer vereidigten Übersetzung zu beauftragen.

tags: amtliche Übersetzer, amtliche Übersetzungen, vereidigte Übersetzung

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