Nur vereidigte Übersetzungen sind amtliche Übersetzungen
posted Tue, 2012-02-07 16:13 by
Wer für Amtsgänge oder gerichtliche Vorgänge Gerichtsurteile, Urkunden, Verträge, Zeugnisse, notarielle oder sonstige gerichtliche Dokumente übersetzen lassen muss, benötigt einen besonderen Übersetzungsservice: die beglaubigte bzw. vereidigte Übersetzung.
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