Nur vereidigte Übersetzungen sind amtliche Übersetzungen

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Wer für Amtsgänge oder gerichtliche Vorgänge Gerichtsurteile, Urkunden, Verträge, Zeugnisse, notarielle oder sonstige gerichtliche Dokumente übersetzen lassen muss, benötigt einen besonderen Übersetzungsservice: die beglaubigte bzw. vereidigte Übersetzung.  

 

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